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Erhöhung Hydranten- und Brunnenbeitrag

Der Gemeinderat hat den Brunnen- und den Hydrantenbeitrag per 1.1.2022 erhöht. Zudem werden weitere Kosten (Head-Kosten) per 1.1.2022 den Werken belastet.

Beschlussnummer: 13
Beschlussdatum: 26.01.2021
              
Rechtliche Hinweise
Publikation nach § 7 Gemeindegesetz (GG).
              
Ergänzende rechtliche Hinweise
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Andelfingen, 8450 Andelfingen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Aufgrund der ausserordentlichen Lage und den damit verbundenen Einschränkungen des Publikumsverkehrs besteht momentan in Ergänzung zur persönlichen Einsicht vor Ort (nach telefonischer Anmeldung, 052 320 82 82) die Möglichkeit der elektronischen Einsichtnahme. Einsichtswilligen Personen wird auf Anfrage hin individuell die Akten elektronisch zugestellt. Für Personen, welche weder vor Ort noch elektronisch Einsicht nehmen können, werden individuelle Lösungen gesucht.
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