Anpassung Gebührentarif per 1. Oktober 2022

Der Gemeinderat hat, gestützt auf Art. 5 der Gebührenverordnung der Politischen Gemeinde Thalheim an der Thur, mit GRB Nr. 118 vom 9. August 2022 den Gebührentarif in verschiedenen Verwaltungsbereichen angepasst und per 1. Oktober 2022 resp. 1. Januar 2023 (Nachtparkgebühren) in Kraft gesetzt.

Aktenauflage
Der Beschluss und die Akten liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Thalheim, Thurtalstrasse 19, 8478 Thalheim an der Thur, auf und können nach telefonischer Voranmeldung (052 320 82 82) eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, 8450 Andelfingen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Thalheim, 15. August 2022

Ablauf der Frist: 14. September 2022

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