Dauernde Verkehrsanordnung Thalheim
Betrifft: 8478 Thalheim an der Thur
Verkehrsanordnung:
Auf Antrag der Gemeinde Thalheim hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h.
Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgesetzt und als Zone signalisiert: