Kreditgenehmigung Kostenanteil Sanierung Stationsstrasse als gebundene Ausgabe
Mit Beschluss vom 8. Dezember 2020 bewilligte der Gemeinderat folgenden Kredit als gebundene Ausgaben in Anwendung von § 103 des Gemeindegesetzes:
Mit Beschluss vom 8. Dezember 2020 bewilligte der Gemeinderat folgenden Kredit als gebundene Ausgaben in Anwendung von § 103 des Gemeindegesetzes:
Gemäss § 13 des Strassengesetzes (StrG) wird folgendes Projekt der Bevölkerung zur
Stellungnahme unterbreitet:
Das genannte Projekt wird gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt.